Zollvorschriften

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen

Reisen mit Tieren

Informationen zum Thema Reisen mit Tieren stellt Ihnen das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Website zur Verfügung.

Washingtoner Artenschutzabkommen

Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA; engl. CITES) geschlossen. Aufgrund des gestiegenen grenzüberschreitenden Reiseverkehrs ist eine Zunahme von Übertretungen der WA-Vorschriften – insbesondere im Bereich der Reiseandenken – zu verzeichnen. Nicht wenige Reisende erleben bei ihrer Rückkehr oder Einreise nach Deutschland eine böse Überraschung, wenn z. B. Produkte aus Elfenbein, Reptilien o. ä. vom Zoll beschlagnahmt werden oder gar Strafen erfolgen.

Ausführliche Informationen zu den im Einzelnen zu beachtenden Ein- und Ausfuhrregelungen und Dokumentenpflichten finden sich auf den folgenden Websites:

Zollvorschriften