Informationen für deutsche Staatsangehörige
Länder- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Die App des Auswärtigen Amts.
Der Name ist Programm. Das Auswärtige Amt hat für Sie die nötigen Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer Anwendung zusammengefasst.
Sicher reisen - Ihre Reise-App
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 ist die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig.
Der Gesetzgeber wird rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschließen.
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Zyprische "Identity Cards" für Ausländer
Zeitungsberichten zufolge (so "Cyprus Mail" am 18.3.2012) stellen die zyprischen Behörden für Ausländer (auch EU-Bürger) keine "Identity Cards" mehr aus. Bereits ausgestellte "Identity Cards" sollen ihre Gültigkeit verloren haben. Eine amtliche Stellungnahme des zyprischen Innenministeriums liegt den EU-Botschaften und der EU-Kommission in Nikosia bislang nicht vor.
Die Botschaft rät allen deutschen Staatsangehörigen, die kein "Alien Registration Certificate" und keinen gültigen Aufenthaltstitel ("Residence Card, sog. "yellow paper", MEU1) haben und sich länger als 3 Monate in der Republik Zypern aufhalten wollen, sich umgehend mit der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
Bisher konnte der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine vor dem Eintritt in die fremden Streitkräfte eingeholte Zustimmung des BMVg abgewendet werden. Seit dem 06.07.2011 gilt die Zustimmung für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines der im folgenden aufgeführten Staaten besitzen, als erteilt.
Freiwilliger Eintritt in ausländische Streitkräfte
Service für Deutsche Staatsangehörige im Ausland
Für Millionen deutscher Touristen wie für im Ausland ansässige Deutsche sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Über das gesamte Servicespektrum im Rechts- und Konsularbereich informieren Sie die nachfolgenden Seiten sowie die Websites der deutschen Auslandsvertretungen.
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HINWEIS
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Legitimation durch einen Ausländer
Zur Information
Die bisherige Rechtsauffassung, dass bei nichtehelichen Kindern durch eine zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1974 erfolgte wirksame Legitimation durch einen Ausländer der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist, ist nicht länger haltbar (Bundesverwaltungsgerichtsurkteile BverwG 5 C 5.05 sowie 5 C 9.05 vom 29.11.2006)
Sollten Sie zu dem o.g. betroffenen Personenkreis gehören, können Sie sich in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Fragen beraten lassen.
Stand: 17.04.2007
Der Bürgersevice des Auswärtigen Amts
Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören. Um Ihnen das Auffinden der gesuchten Informationen zu erleichtern, haben wir für Sie einen Katalog mit den Antworten auf die häufigsten Bürgeranfragen (FAQ) zusammengestellt.
Fragen und Antworten - die häufigsten Fragen an den Bürgerservice
Hilfe bei Ehescheidungen im Ausland
Verursacht die Eheschließung gemischt-nationaler Ehen in der Regel keinen großen bürokratischen Aufwand, so wird es mit Trennung oder Scheitern der Ehe kompliziert. An diesen Stellen ist zunächst zu klären, welches Gericht zuständig ist, ferner steht die Frage des materiell anzuwendenden Rechts zur Entscheidung an. Ohne Expertenrat sind die Betroffenen meist überfordert. Hilfe bietet hier das Deutsche Familienrechtsforum e.V., welches als gemeinnütziger Verein mittlerweile auf eine fast 25-jährige Erfahrung zurückblicken kann. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter
Deutsches Familienrechtsforum e.V.
USA führen Visa-Pflicht für vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe ein
Inhaber deutscher Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, benötigen ein Visum zur Einreise in die USA.
Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, sind von der Visumpflicht befreit.
Mehr Informationen siehe Links "Einreisebestimmunge für deutsche Staatsangehörige in die USA" und "US-Botschaft Berlin".
Deutsche Staatsangehörige, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, benötigen zur Einreise in die USA zusätzlich ein Visum.
Wer ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 6 Jahren bei unter 24-jährigen Personen) beantragen. Diese Reisepässe sind von der neuen Visumregelung der USA nicht betroffen. Sowohl die elektronischen Reisepässe mit digitalem Gesichtsbild als auch die regulären Pässe, die vor dem 01.11.2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die visumfreie Einreise in die USA.
Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, z. B. Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- bzw. Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich Visapflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier: