Leben und Arbeiten in Zypern

Berufliche Niederlassung in Zypern

Seit dem 1. Mai 2004 ist Zypern Mitglied der EU. Die Voraussetzungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Zypern haben sich mit dem Beitritt zur EU verändert.
Grundsätzlich fallen Fragen des Aufenthaltsrechts und der Niederlassungfreiheit auf Zypern in die Zuständigkeit zyprischer Behörden. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsaufnahme im Einzelfall von der vorherigen Anerkennung in Deutschland erworbener Diplome und/oder guter Kenntnisse der griechischen Sprache abhängig gemacht werden kann.
Das folgende Merkblatt soll Ihnen erste Hinweise bieten. Die Botschaft hat leider keine Möglichkeit, Ihnen bei der Arbeitsvermittlung oder der Herstellung entsprechender Kontakte behilflich zu sein.

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen

Staatsangehörige aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - EU unterliegen nicht der Visumpflicht. Das heißt, sie können ohne Visum in die Republik Zypern einreisen, müssen allerdings dort innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine  „Aufenthaltserlaubnis-EU“ bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Anschriften der zuständigen Ausländerämter in der Republik Zypern sind zu erfragen bei:

Ministry of the Interior
Civil Registration & Migration Department
1457 Nikosia
Tel.: 00357 22 804 502, 22 804 503
Fax: 00357 22 676 944
e
-mail: cytanet%27%com%27%cy,migration  

Arbeitsaufnahme

Staatsangehörige aus den Mitgliedsstaaten der EU, die auf Zypern einer nichtselbständigen Arbeit nachgehen wollen, unterliegen nicht der Arbeitsgenehmigungspflicht.
Die behördliche Arbeitsvermittlung in der Republik Zypern untersteht dem Ministry of Labour and Social Insurance sowie den nachgeordneten Public Employment Services – PES, die sich in allen Distrikten Zyperns finden. Die jeweiligen Anschriften sind zu erfragen bei:

Ministry of Labour and Social Insurance
1463 Nicosia
Tel.: 00 357 22 673 580, 00357 22 400 817, 00357 22 400 802
Fax: 00 357 22 670 993
e-mail: dl%27%mlsi%27%gov%27%cy,nrcg

Der Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA)

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in den letzten Jahren als Mitglied in den europäischen Netzwerken EURES, Euroguidance und LEONARDO engagiert und somit einen Beitrag für Information, Beratung und Vermittlung auf dem EU-Arbeitsmarkt geleistet. Um diesen Beitrag zur europaweiten Mobilität in Zukunft noch effizienter und kundenfreundicher zu gestalten, hat die BA einen Europaservice (ES-BA) eingerichtet, der die drei genannten Netzwerke zu einer Dienstleistung zusammenfaßt. Dazu wurden 15 Zentren des ES-BA an 15 Standorten im deutschen Bundesgebiet errichtet.
Koordiniert von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn, werden in diesen regionalen ES-BA-Zentren Arbeitgeber aus einem oder mehreren Ländern betreut, Bewerber gewonnen, die an einer Tätigkeit im Ausland interessiert sind sowie weitere europabezogene Services angeboten (z. B. Studienberatung).
Die Zentren fungieren als Single Point of Contact für unsere Partner im Ausland. Durch die klare Länderzuständigkeit der einzelnen Standorte werden Sie in Fragen der Zusammenarbeit, etwa für gemeinsame Messen, Informationsgespräche etc. durch Ihren Europaservice-Partner in Deutschland betreut.

Weitere nützliche Informationen zum Arbeitsmarkt bietet: EURES -European Employment Services

Auf europäischer Ebene wurde ein gemeinschaftsweites Netzwerk mit der Bezeichnung „European Employment Servicees – EURES“ geschaffen. EURES-Beratungsstellen sind bei allen nationalen Arbeitsvermittlungsstellen in der EU eingerichtet. Sie informieren Ratsuchende über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in den betreffenden Ländern. Sie haben darüber hinaus Zugriff auf Stellenangebote in den jeweiligen Ländern und auf Ansprechpartner in den Arbeitsverwaltungen der übrigen Partnerländer.

Private Arbeitsvermittlung

In Zypern existieren private Arbeitsvermittlungsagenturen. Anschriften sind den örtlichen Telefonbüchern zu entnehmen.
Daneben finden sich in allen Tageszeitungen Stellenangebote. Die Mittwochsausgabe der griechischsprachigen Tageszeitung „Phileleftheros“ erscheint mit der Stellenmarkt-Beilage „Karriere“. Des weiteren bieten die englischsprachige Tageszeitung „Cyprus Mail“ sowie die Wochenendausgabe von „Cyprus Weekly“ Rubriken mit einem Stellenmarkt.

Weitere Ansprechpartner

Folgende weitere Ansprechpartner stehen Ihnen in Deutschland zur Verfügung:
- Botschaft der Republik Zypern in Berlin
- Bundesverwaltungsamt, Herausgeber von Merkblättern für Auswanderer   
- Fremdenverkehrsamt der Republik Zypern in Frankfurt  
- Der Deutsche Industrie- und Handelstag informiert auf seiner Internetseite über die EU-Erweiterung
- Informationen bietet auch die Bundesagentur für Außenwirtschaft – BFAI unter

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für den Inhalt der jeweiligen mit Link genannten externen Internetseiten kann keine Garantie übernommen werden. 

Leben und Arbeiten in Zypern