Visum für den kurzfristigen Aufenthalt
Geltungsbereich: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Malta, Ungarn,Slowenien, Schweiz
Visapflichtige Ausländer mit Wohnsitz in Zypern können ein Visum für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres oder den Tansit auf dem Landwege bis zu 5 Tagen pro Durchreise erhalten, das für alle oben genannten Länder gültig ist.
Hinweis: Mit einem Besuchsvisum dieser Art ist es nicht möglich, im Zielland einer Erwerbstätigkeit oder einem Studium nachzugehen. Es ist auch nicht möglich, mit einem Besuchsvisum einzureisen und im Zielland nachträglich einen dauerhaften, zur Erwerbstätigkeit oder zum Studium berechtigenden Aufenthaltstitel zu erlangen.
1. Visaanträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen.
2. Ein nachträglicher Wechsel des Reisezwecks ist nicht zulässig.
3. Visa für die Schengen-Staaten erteilen bei Hauptreiseziel (entsprechend Reisezweck und Aufenthaltsdauer) in:
Deutschland, Belgien, Island, Niederlande, Norwegen, Luxemburg:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 10, Nikitaras Street, P.O. Box 25705, 1080 bzw. 1311 Nikosia, Tel.: 22 451145, Fax: 22 66 56 94,
Österreich: Botschaft Österreichs, 34, Demostheni Severi Avenue, Office 101, 1080 Nikosia, Tel.: 22 41 01 51, Fax: 22 68 00 99
Frankreich: Französische Botschaft, 34 Demostheni Severi Avenue, 2nd floor, 1080 Nikosia, Tel: 22 585 300, Fax: 22 585 350
Portugal: Portugiesische Botschaft, Archbishop Makarios III Avenue 1516, Tel: 22375131, Fax: 22756456, mail:
cytanet%27%com%27%cy,portembnic
Griechenland: Griechische Botschaft, 10, Byron Avenue, P.O. Box 21799, 1513 Nikosia, Tel.: 22 445050, Fax: 22 67 23 89
Italien: Italienische Botschaft, 11, 25th March Street, 2408 Nikosia, Tel.: 22 35 76 35, Fax: 22 357616
Spanien: Spanische Botschaft, 32, Strovolos Avenue, 2093 Nikosia-Strovolos, Tel.: 2245 04 10/12, Fax: 22 49 12 91
Dänemark: Dänische Botschaft, 7, DositheouParabuilding Block C4th Floor, 1071 NicosiaP.O.B. 20995, 1665 NicosiaTel: 22 377417
E-mail:
um%27%dk,nicamb
, website:
http://www.ambnicosia.um.dk
Finnland oder Schweden: Finnische Botschaft, 9, Makarios Avenue, 1065 Nikosia, Tel.: 22 458020, Fax: 22447880
Polen: Polnische Botschaft, 12-14 Kennedy Avenue, Office 601, 1087 Nicosia, Tel. 22753517, 22 753784, Fax: 22 751981
Ungarn: Ungarische Botschaft, 2, Prince Charles Str., 2373 Ayios Dometios, Nicosia, Tel.: 22 459130 / 131 / 132 / 133, Fax: 22 459134
Slowakei: Slowakische Botschaft, 4, Kalamatas Street, 2002 Strovolos, Nicosia, P.O.Box 21165, 1503 Nicosia, Tel.: 22 879681, Fax: 22 311715
Tschechien: Tschechische Botschaft, 48 Arsinois Street, 2001 Strovolos, Tel. 22421118, 22 314058, Fax: 22 421059
Schweiz: Botschaft der Schweiz, 46 Themistocli Dervi, 1066 Nikosia, Tel. 22 466802, Fax: 22 766008
4. Möchten Sie in ein anderes Schengen-Land reisen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft oder das Honorarkonsulat dieses Landes.
5. Folgende Unterlagen sollten bei der Antragstellung im Original zuzüglich einer Fotokopie eingereicht werden:
- ein biometriefähiges Passfoto (Frontalaufnahme, heller Hintergrund, Mindestgröße des Gesichts 34 mm)
- gültiger Reisepass (max. 10 Jahre alt), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums, mit mindestens 2 freien Seiten
- Temporary Resident Permit ("Pink Paper"), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums.
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, die die Kosten für eine etwaige Rückführung im Krankheitsfall, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt. Diese muss für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sowie für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten. Die Mindestdeckung muss 30.000,- EUR betragen.
- Hotelreservierung
- Flugreservierung
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, gültige Kreditkarte, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis zum gegenwärtigen Arbeitsverhältnis, Schul- oder Universitätsbesuch
- Verpflichtungserklärung des Gastgebers gemäß §§ 66-68 AufenthG oder Einladungsschreiben des Geschäftspartners
- für Studenten: Noten der bisher absolvierten Semester
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern. Das Einreichen der kompletten Dokumente erzeugt keinen Anspruch auf Erteilung des Visums.
6. Urkunden, die nicht in Zypern oder Deutschland ausgestellt sind, müssen mit einer Echtheitsbescheinigung (Apostille) oder Legalisationsvermerk einer EU-Vertretung versehen sein. Sofern nicht auf deutsch, englisch oder griechisch ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung erforderlich.
7. Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren) legen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des sonstigen Sorgeberechtigten vor. Falls die Sorgeberechtigten nicht in Zypern leben, muss die Einverständniserklärung in beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Beglaubigung der Unterschrift kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in dem entsprechenden Aufenthaltsstaat erfolgen. Beglaubigungen der zuständigen Behörden eines anderen Staates sollen in Form eines Apostille-Vermerks erfolgen oder durch die deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein.
8. Familienmitglieder von EU-Staatsangehörigen, die zusammen mit dem EU-Familienmitglied reisen, müssen lediglich ihren Pass, biometriefähiges Passfoto, die Aufenthaltsgenehmigung für Zypern, Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses sowie den Pass des EU-Staatangehörigen vorlegen (jeweils Original und 1 Kopie)
9. Annahme von Visaanträgen: Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
10. Nordbüro der Deutschen Botschaft:
Visas für langfristigen Aufenthalt in Deutschland (z. B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) müssen nun bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt werden:
Ankara:
http://www.ankara.diplo.de
Istanbul:
http://www.istanbul.diplo.de
Izmir:
http://www.izmir.diplo.de
Anträge von Besuchs- oder Geschäftsvisa für den Schengenraum: Dienstag - Freitag, 10.00 - 13.30 Uhr
Konsularische Beratung: nach vorheriger telefonischer Absprache.