Visabestimmungen

Wichtiger Hinweis

Auf Grund von Änderungen im Visaverfahren kann die Bearbeitungszeit von Visaanträgen bis zu 14 Tagen dauern. 

Visum für den kurzfristigen Aufenthalt

Geltungsbereich: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Malta, Ungarn,Slowenien, Schweiz

  

Visapflichtige Ausländer mit Wohnsitz in Zypern können ein Visum für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres oder den Tansit auf dem Landwege bis zu 5 Tagen pro Durchreise erhalten, das für alle oben genannten Länder gültig ist.

Hinweis: Mit einem Besuchsvisum dieser Art ist es nicht möglich, im Zielland einer Erwerbstätigkeit oder einem Studium nachzugehen. Es ist auch nicht möglich, mit einem Besuchsvisum einzureisen und im Zielland nachträglich einen dauerhaften, zur Erwerbstätigkeit oder zum Studium berechtigenden Aufenthaltstitel zu erlangen.

1. Visaanträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen.

2. Ein nachträglicher Wechsel des Reisezwecks ist nicht zulässig.

3. Visa für die Schengen-Staaten erteilen bei Hauptreiseziel (entsprechend Reisezweck und Aufenthaltsdauer) in:

  

Deutschland, Belgien, Island, Niederlande, Norwegen, Luxemburg:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 10, Nikitaras Street, P.O. Box 25705, 1080 bzw. 1311 Nikosia, Tel.: 22 451145, Fax: 22 66 56 94,

  

Österreich: Botschaft Österreichs, 34, Demostheni Severi Avenue, Office 101, 1080 Nikosia, Tel.: 22 41 01 51, Fax: 22 68 00 99

  

Frankreich: Französische Botschaft, 34 Demostheni Severi Avenue, 2nd floor, 1080 Nikosia, Tel: 22 585 300, Fax: 22 585 350

  

Portugal: Portugiesische Botschaft, Archbishop Makarios III Avenue 1516, Tel: 22375131, Fax: 22756456, mail: cytanet%27%com%27%cy,portembnic

  

Griechenland: Griechische Botschaft, 10, Byron Avenue, P.O. Box 21799, 1513 Nikosia, Tel.: 22 445050, Fax: 22 67 23 89

   

Italien: Italienische Botschaft, 11, 25th March Street, 2408 Nikosia, Tel.: 22 35 76 35, Fax: 22 357616

  

Spanien: Spanische Botschaft, 32, Strovolos Avenue, 2093 Nikosia-Strovolos, Tel.: 2245 04 10/12, Fax: 22 49 12 91

  

Dänemark: Dänische Botschaft, 7, DositheouParabuilding  Block C4th Floor, 1071 NicosiaP.O.B. 20995,  1665  NicosiaTel: 22  377417
E-mail:  um%27%dk,nicamb  , website: http://www.ambnicosia.um.dk

  

Finnland oder Schweden: Finnische Botschaft, 9, Makarios Avenue, 1065 Nikosia, Tel.: 22 458020, Fax: 22447880

  

Polen: Polnische Botschaft, 12-14 Kennedy Avenue, Office 601, 1087 Nicosia, Tel. 22753517, 22 753784, Fax: 22 751981

   

Ungarn: Ungarische Botschaft, 2, Prince Charles Str., 2373 Ayios Dometios, Nicosia, Tel.: 22 459130 / 131 / 132 / 133, Fax: 22 459134

  

Slowakei: Slowakische Botschaft, 4, Kalamatas Street, 2002 Strovolos, Nicosia, P.O.Box 21165, 1503 Nicosia, Tel.: 22 879681, Fax: 22 311715

  

Tschechien: Tschechische Botschaft, 48 Arsinois Street, 2001 Strovolos, Tel. 22421118, 22 314058, Fax: 22 421059

  

Schweiz: Botschaft der Schweiz, 46 Themistocli Dervi, 1066 Nikosia, Tel. 22 466802, Fax: 22 766008

  

4. Möchten Sie in ein anderes Schengen-Land reisen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft oder das Honorarkonsulat dieses Landes.

  

5. Folgende Unterlagen sollten bei der Antragstellung im Original zuzüglich einer Fotokopie eingereicht werden:

- ein biometriefähiges Passfoto (Frontalaufnahme, heller Hintergrund, Mindestgröße des Gesichts 34 mm)

- gültiger Reisepass (max. 10 Jahre alt), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums, mit mindestens 2 freien Seiten

- Temporary Resident Permit ("Pink Paper"), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums.

- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, die die Kosten für eine etwaige Rückführung im Krankheitsfall, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt. Diese muss für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sowie für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten. Die Mindestdeckung muss 30.000,- EUR betragen.

- Hotelreservierung

- Flugreservierung

- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, gültige Kreditkarte, Verpflichtungserklärung)

- Nachweis zum gegenwärtigen Arbeitsverhältnis, Schul- oder Universitätsbesuch

- Verpflichtungserklärung des Gastgebers gemäß §§ 66-68 AufenthG oder Einladungsschreiben des Geschäftspartners

- für Studenten: Noten der bisher absolvierten Semester

  

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern. Das Einreichen der kompletten Dokumente erzeugt keinen Anspruch auf Erteilung des Visums.

  

6. Urkunden, die nicht in Zypern oder Deutschland ausgestellt sind, müssen mit einer Echtheitsbescheinigung (Apostille) oder Legalisationsvermerk einer EU-Vertretung versehen sein. Sofern nicht auf deutsch, englisch oder griechisch ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung erforderlich.

  

7. Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren) legen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des sonstigen Sorgeberechtigten vor. Falls die Sorgeberechtigten nicht in Zypern leben, muss die Einverständniserklärung in beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Beglaubigung der Unterschrift kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in dem entsprechenden Aufenthaltsstaat erfolgen. Beglaubigungen der zuständigen Behörden eines anderen Staates sollen in Form eines Apostille-Vermerks erfolgen oder durch die deutsche Auslandsvertretung legalisiert sein.

  

8. Familienmitglieder von EU-Staatsangehörigen, die zusammen mit dem EU-Familienmitglied reisen, müssen lediglich ihren Pass, biometriefähiges Passfoto, die Aufenthaltsgenehmigung für Zypern, Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses sowie den Pass des EU-Staatangehörigen vorlegen (jeweils Original und 1 Kopie)

  

9. Annahme von Visaanträgen: Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

  

10. Nordbüro der Deutschen Botschaft:

Visas für langfristigen Aufenthalt in Deutschland (z. B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) müssen nun bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt werden:

Ankara:   http://www.ankara.diplo.de    Istanbul: http://www.istanbul.diplo.de   Izmir:   http://www.izmir.diplo.de

Anträge von Besuchs- oder Geschäftsvisa für den Schengenraum: Dienstag - Freitag, 10.00 - 13.30 Uhr 
Konsularische Beratung: nach vorheriger telefonischer Absprache. 

Visabestimmungen

Staatenliste zur Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland - ein Überblick

Antragsformular

Antragsformular Schengenvisum

Hier können Sie das Antragsformular ausdrucken.

Visagebühren

Die Visagebühren Deutschlands und aller anderen Schengenländer sind wie folgt:
 

Euro 60,00    Kategorie A, C, D

Euro 30,00    Kategorie D, Kinder bis 18 Jahren

Euro 35,00    Kategorie A,C, Kinder im Alter von 6-12 Jahren

Euro 35,00   Staatsangehörige aus Russland, Ukraine, Georgien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldau, Montenegro und Serbien (nur für blauen jugoslawischen Pass). Die Visagebühr erhöht sich auf Euro 70, wenn der Visumantrag drei oder weniger Tage vor Reisebeginn gestellt wird.

Gebührenfrei: Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten, Lehrer auf Studien- bzw. Ausbildungsreisen sowie Forscher zu Forschungszwecken.

Gebührenfrei: Ehepartner und minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen, sofern sie zusammen mit dem EU-Staatsangehörigen reisen                      

Anforderungen an die Fotos

Ab dem 01.11.2005 sind bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss:

Neue Bestimmungen bei der Visaerteilung

Zum Zwecke der Durchreise werden C-Visa mit der Auflage „Transit“ ausgestellt.

Reisepässe können nur dann mit einem Visum versehen werden, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Beantragung eines Visums ausgestellt wurden. Ältere Pässe sind nicht mehr visierfähig. Eine bloße Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht ausreichend.

Der Reisepass muß mindestens noch 2 leere Seiten aufweisen und mindestens 3 Monate nach Ablauf des geplanten Reisezeitraumes gültig sein.

Nationale Visa der Kategorie "D" berechtigen zu Reisen im geamten Schengengebiet.

Aufhebung der Visapflicht für Staatsangehörige Serbiens, Mazedoniens und Montenegros

Mit Wirkung vom 19.12.2009 entfällt für Bürger Serbiens, Mazedoniens und Montenegros die Visumpflicht bei Kurzaufenthalten. Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber biometrischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion in Belgrad (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt worden sind.

Voraussetzungen und Verfahren

Reform des Zuwanderungsgesetzes - die wichtigste Änderung beim Ehegattennachzug

Seit kurzem erhalten ausländische Ehepartner von Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländern nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie zumindest ganz einfache Gespräche auf Deutsch führen können. Ausländer, die zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen deshalb vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Deutschland möchte so erreichen, dass Migranten von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Anerkennung in Deutschland

Anerkennung in Deutschland

„Anerkennung-in-Deutschland“ ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Migrantinnen und Migranten und ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf A...