Anforderungen an die Fotos
Ab dem 01.11.2005 sind bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss:
Format
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm).
Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
Schärfe und Kontrast
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
Ausleuchtung
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine roten Augen auf weisen.
Hintergrund
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer.
Das Foto darf auschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegestände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
Fotoqualität
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.
Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z. B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsaudruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.
Brillenträger
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser und das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.
Kopfbedeckung
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt.